Verbindliche Regelungen am Flugplatz Weiden-Latsch ab 01.07.23

Im 7. und in dieser Form letzten „Runder Tisch“ Gespräch einigte sich die BI Fluglärm mit den Fliegern auf folgende erste verbindliche Regelungen ab 01.07.23:

  • Kein Platzrundenverkehr an Sonn- und Feiertagen sowie am Montag. Erlaubt sind an diesen Tagen nur Flüge von oder zu anderen Flugplätzen oder Flüge länger als 30 min.
  • Tägliches Betriebszeitende um 19:00 Uhr. Erlaubt sind nur noch Landungen, Überlandflüge oder Flüge länger als 30 min. Es findet kein Platzrundenverkehr mehr statt.
  • Eigenstarts und Schleppstarts von Segelflugzeugen sowie Landungen von Segelflugzeugen bleiben erlaubt.
  • Die Flugleitung gibt die beschlossenen Einschränkungen an flugplatzfremde Flieger und an die Piloten weiter, die nicht durch den Aero Club, den OMC oder die Flugschule Moll vertreten sind und bittet um strikte Einhaltung.
  • Auf der Homepage des OMC wird ein Beschwerdemanagement eingerichtet, das noch genauer definiert werden muss.
  • BI und Flieger gründen unter Beteiligung von BM Lothar Höher einen Beirat, der anhand der offiziellen Start- und Landelisten die Beschlüsse in sinnvollen Zeitabschnitten überwacht.

Diese Regelungen werden in einem „Vertrag“ festgeschrieben und noch unterzeichnet. Sie sollen erstmal für ein Jahr gelten. Unser Ziel ist nach wie vor, das Flugaufkommen auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Zunächst muss natürlich beobachtet werden, dass dies auch tatsächlich der Fall ist und sich das Flugkaufkommen nicht nur zeitlich verlagert.

Wir halten nur ein Aufkommen von ca. 7.000 Flugbewegungen/Jahr analog 2015 für tragbar. In all den Jahren mit höherem Flugaufkommen gab es nachvollziehbar immer wieder Beschwerden der Anwohner.